BZP (Benzylpiperazin)

(Benzylpiperazin)

 

Substanz

BZP gehört unter den Research Chemicals zur Stoffgruppe der Piperazine. Es wirkt somit stimulierend als auch entaktogen. Am Schwarzmarkt wird es als Pulver oder in Pillenform angeboten. Häufig wird es als vermeintliches Ecstasy verkauft, kommt aber in Pillen auch in Kombination mit TFmPP vor.

BZP zeichnet sich durch einen unangenehmen Geruch und Geschmack aus.

DBZP (Dibenzylpiperazin) ist ein Nebenprodukt in der Herstellung von BZP, wobei es keine wissenschaftlichen Erkenntnisse über die psychoaktiven und toxischen Wirkungen von DBZP gibt.

Konsumform: oral, selten nasal

Die Wirkung von BZP setzt nach ca. 30 – 60 Minuten ein und hält über 6 – 8 Stunden an.

Die Wirkung wird mit der von MDMA verglichen, wobei sie schwächer ausgeprägt ist. Vor allem die stimulierende Komponente weißt im Vergleich mit anderen Stimulanzien eine deutlich reduzierte Wirksamkeit auf (ca. 10%).

BZP bewirkt im Gehirn eine vermehrte Freisetzung der Neurotransmitter Serotonin, Noradrenalin und Dopamin und verhindert gleichzeitig die Wiederaufnahme dieser Botenstoffe. Beim Wirkungseintritt spürt man Kribbeln im ganzen Körper, Wachheit und Aufmerksamkeit. Körpertemperatur und Blutdruck steigen an. Hunger, Durst und Müdigkeit werden unterdrückt. Die Sinneseindrückte werden verstärkt wahrgenommen.

 

Es kann durch den Konsum von BZP zu starker Unruhe, Nervosität, Angst, Übelkeit, Brechreiz, Kopfschmerzen, Verwirrtheit und gesteigerten Aggressionen kommen. Ein Beklemmungsgefühl oder Druck im Brustbereich, Kieferkrämpfe/Zähneknirschen können entstehen.

Einige Konsument*innen berichten über „Gedankenkreisen“ nach dem Konsum.

In höheren Dosierungen führt der Konsum von BZP zu Psychosen, Krampfanfällen, Schwindel, Zittern, Schweißausbrüchen und durch den starken Anstieg des Blutdrucks kann es schließlich auch zum Kollaps kommen. Atemstillstände und Nierenversagen können die Folge von BZP sein. Einige Todesfälle wurden im Zusammenhang mit BZP, meist in Kombination mit anderen Substanzen, berichtet. Somit lässt sich nicht eindeutig belegen, ob und welche Wechselwirkung BZP mit anderen Substanzen hervorruft.

Viele Konsument*innen berichten beim Abklingen der Wirkung von Magenproblemen, Verdauungsstörungen, Nierenschmerzen sowie depressiver Verstimmung und Schlafstörungen. 

Da es sich bei BZP um eine bisher kaum erforschte Substanz handelt, wird vom Konsum abgeraten!

Rechtliche Einordnung:

BZP ist vom Suchtmittelgesetz (SMG) erfasst.